BRP SCHLIEẞT EINE DEFINITIVE VEREINBARUNG ZUR ÜBERNAHME VON GREAT WALL MOTOR AUSTRIA AB UND STÄRKT DAMIT SEIN KNOW-HOW IN DER ELEKTROFAHRZEUGTECHNOLOGIE
Valcourt, Quebec, Kanada, 7. Juli 2022 – BRP (TSX:DOO; NASDAQ:DOOO), gab heute bekannt, dass es eine definitive Vereinbarung zur Übernahme der Great Wall Motor Austria GmbH, einer Tochtergesellschaft von Great Wall Motors mit Sitz in Baoding, China, getroffen hat. Great Wall Motor Austria GmbH, ein führendes EV Forschungs- und Entwicklungszentrum mit Sitz in Kottingbrunn, Österreich, ist auf E-Antriebssysteme und Getriebe spezialisiert und beschäftigt derzeit hochqualifizierte Mitarbeiter:innen, die im Rahmen dieser Vereinbarung übernommen werden sollen.
"Wir freuen uns darauf, die 53 hochqualifizierten und erfahrenen Ingenieure, Techniker:innen und Fachleute bei uns begrüßen zu dürfen, mit denen wir unser Expertenwissen im Bereich E-Antriebe weiter ausbauen können, um unsere ambitionierte Strategie umzusetzen. Diese Übernahme wird unser Entwicklungs-Know-how in den Bereichen E-Motoren, Inverter sowie Hard- und Software weiter stärken", so Thomas Uhr, Chief Technology Officer von BRP.
Das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum für Elektrofahrzeuge in der Nähe von Wien, Österreich, ist optimal gelegen, um Spitzenkräfte von nahegelegenen Universitäten und Forschungszentren anzuziehen.
Die Übernahme unterliegt den üblichen Abschlusskonditionen, einschließlich der Zustimmung der zuständigen österreichischen Behörden und wird voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Quartals dieses Geschäftsjahres abgeschlossen sein.
HINWEIS ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN
Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Aussagen in Bezug auf den Abschluss der Übernahme der Great Wall Motor Austria GmbH, die erwarteten Vorteile, die mit dem Abschluss dieser Übernahme verbunden sind, den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen für den Abschluss der Übernahme, das Abschlussdatum der Übernahme und die geschäftlichen und strategischen Pläne des Unternehmens sowie andere Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, gelten als "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen Kanadas und der USA. Zukunftsgerichtete Aussagen sind normalerweise gekennzeichnet durch die Verwendung von Formulierungen wie "mögen", "werden", "würden", "sollten", "können", "erwarten", "vorhersagen", "planen", "beabsichtigen", "Trends", "Hinweise", "voraussehen", "glauben", "schätzen", "Aussicht", "prognostizieren", "projizieren", "wahrscheinlich" oder "möglich" bzw. an der Verneinung oder Variation dieser Wörter oder andere vergleichbare Wörter oder Phrasen. Zukunftsorientierte Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet und beruhen auf einer Reihe von allgemeinen und spezifischen Annahmen. BRP macht darauf aufmerksam, dass getroffene Annahmen möglicherweise nicht eintreffen könnten und dass in der aktuellen Wirtschaftslage diese Annahmen stärkeren Unsicherheiten unterliegen, auch wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Formulierung plausibel waren. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für zukünftige Leistungen und beinhalten bekannte sowie unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die vielleicht dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Leistungen des Unternehmens bzw. der Powersportbranche sich wesentlich anders darstellen als in diesem Ausblick bzw. in zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen, die in derartigen Aussagen impliziert sind. Weitere Einzelheiten und Beschreibungen dieser und anderer Faktoren sind im Jahresinformationsblatt von BRP vom 24. März 2022 offengelegt.
Über BRP
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